Kosten und Abrechnung
Mittlerweile beteiligen sich über 90 gesetzliche Krankenkassen an den Kosten für osteopathische Behandlungen. Voraussetzung ist, dass die Behandlung durch einen Arzt veranlasst und der Kasse eine ärztliche Bescheinigung vorgelegt wird.
In der Regel werden die Kosten von den privaten Krankenkassen und / oder der Beihilfe, sowie den privaten Zusatzversicherungen, entsprechend ihrem Vertrag, teilweise oder ganz übernommen.
Der Ausgleich für die Behandlung (ca. 45 /60 Min.) von Erwachsenen beläuft sich zwischen € 90,00 und € 120,00.
Der Ausgleich für die Behandlung (ca. 30/45 Min.) von Babys & Kindern bis zum 13. Lebensjahr beläuft sich zwischen
€ 65,00 und € 85,00. Die Zahlung mit EC-Karte oder Bargeld erfolgt direkt nach Abschluss jeder Behandlung.
Erfahrungsgemäß sollte nach 3 bis 5 Behandlungen, im Abstand von 2-6 Wochen, eine deutliche Verbesserung der Symptomatik spürbar sein. Jeder Mensch hat aber einen individuellen Befund und Heilungsverlauf.
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- Sergej Seldenreich
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